Abzeichen der Flugabwehrartillerie Boden und (Alles) – Funde
Für Offiziere, Unteroffiziere und Männer von Einheiten der Flakartillerie des Landheeres (Flugabwehrverbände zum Schutz militärischer Ziele der Wehrmacht) genehmigt 18. Am 18. Juli 1941 stiftete der Oberbefehlshaber des Landheeres, Generalfeldmarschall von Brauchitsch, das Abzeichen der Landwehr-Fliegerabwehr-Artillerie. Es basiert auf dem Flak-Kampfabzeichen der Luftwaffe, das am 10. Januar 1941 durch den Oberbefehlshaber der Luftwaffe eingeführt wurde.
Verleihungsbedingungen Nach den Verleihungsbedingungen vom gleichen Datum konnte das neu eingeführte Kampfabzeichen verliehen werden: "a) an Angehörige der Leichten Flakartillerie des Landheeres für mindestens fünf Abschüsse durch Geschütze einer einzigen Batterie sowie an Batteriekommandeure, Geschützführer und Kanoniere, wenn letztere unmittelbar an dem Abschuss beteiligt waren. (b) an Angehörige schwerer Flugabwehrbatterien des Heeres für mindestens fünf Abschüsse, wenn sie direkt an dem Abschuss beteiligt waren. (c) An die Kommandanten der an den Abschüssen beteiligten Einheiten, auch wenn sie das Feuer nicht selbst geleitet haben, wie folgt: Kompanie- und Batteriekommandeure, wenn die Hälfte der Flugabwehrgeschützbediener der ihnen unterstellten Einheiten das Flugabwehrartillerie-Abzeichen erhalten haben und sie während der Kampfhandlungen, für die das Abzeichen an ihre Untergebenen verliehen wurde, die Befehlshaber waren. Die Verleihung des Abzeichens wurde durch das Oberkommando der Wehrmacht vorgenommen.
Mit Erlass vom 4. September 1942 änderte das Oberkommando der Wehrmacht die Bedingungen für die Vergabe. Grund für diese Änderung waren die bisherigen Erfahrungen und die beabsichtigte Verschmelzung mit den Bedingungen für das im gleichen Jahr herausgegebene Flak-Artillerie-Abzeichen der Luftwaffe. Damit wurde festgelegt, wer berechtigt war, das Abzeichen zu tragen und wer nicht. So wurden z. B. Betreiber von Fahrzeugen, die Flugabwehrkanonen tragen, nur dann als förderungswürdig anerkannt, wenn sie direkt an Kampfhandlungen beteiligt waren. Um die Nachteile dieser Soldaten in Bezug auf die geringere Chance, das Abzeichen zu erhalten, zu beseitigen, wurden sie gelegentlich in Kampfpositionen eingesetzt. Die Vorlage für das Abzeichen wurde von dem Berliner Grafiker Ernst Wilhelm Peekhaus entworfen, und die berühmte Firma C.E. Juncker aus Berlin war an der Produktion maßgeblich beteiligt. Das Abzeichen wurde zusammen mit dem Erlass verliehen, der von der Inspektion der Flugabwehrartillerie des Landheeres erstellt wurde. Quelle Warcross.cz
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